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UNTERSUCHUNGEN NACH BOKRAFT
Die Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eins von unseren Aufgabenpunkten.
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen unsere Prüfingenieure gerne weiter und führen die Untersuchungen nach §§ 41, 42 (1) bzw. 42 (2) BOKraft kompetent durch.
Untersuchungen nach BOKraft: Infos
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