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PRÜFUNG NACH DER UNFALL-VERHÜTUNGSVORSCHRIFT

Die Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern am Arbeitsplatz trägt in Deutschland der Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaften veröffentlichen hierzu Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) als Richtlinie.

Unsere Sachverständigen bieten die Unterstützung an, die die Kfz-Betriebe bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen in Anspruch nehmen können. Das hat den Vorteil, dass die GTÜ-Sachverständigen mit dem neuesten Wissensstand den Werkstattinhaber gründlich beraten und auf wichtige Punkte bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen können.

Prü­fun­gen nach den Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten (UVV): Infos

Unfallverhütungsvorschriften unserer Sachverständigen

Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.

Unsere Sachverständigen unterstützen Kfz-Betriebe als kompetente Partnerinnen und Partner auch bei den vielfältigsten Fragestellungen rund um den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit.

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Ihre Vorteile mit der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr

Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind unsere Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können die Werkstattinhaberin bzw. den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus resultierende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.

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Die häufigsten Prüfobjekte im Kfz-Betrieb sind:

  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)

  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)

  • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber)

  • Leitern und Tritte

  • Flüssigkeitsstrahler

  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)

  • Rollenprüfstände

  • Flüssiggasanlagen

  • Verdichter

  • Winden-, Hub- und Zuggeräte

  • Lastaufnahmemittel

  • Arbeitsplatzlüftung

  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

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