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GASANLAGENPRÜFUNG (GWP/GAP)
Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.
Zusätzlich wird auch die notwendige Gasanlagenprüfung (GAP), die nach einer Reparatur der Gasanlage oder nach einem Unfall erforderlich ist, im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt
Gasanlagenprüfung (GWP/GAP): Infos
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