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Benzinkanister

GASANLAGENPRÜFUNG (GWP/GAP)

Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.
Zusätzlich wird auch die notwendige Gasanlagenprüfung (GAP), die nach einer Reparatur der Gasanlage oder nach einem Unfall erforderlich ist, im Namen und auf Rechnung der GTÜ durchgeführt

​Gasanlagenprüfung (GWP/GAP): Infos
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