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AMTLICHE HAUPTUNTERSUCHUNG (HU)
Hier finden Sie alle Informationen zur amtlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU), die Sie bei der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr durchführen lassen können.
Die Autofahrer müssen nicht mehr unbedingt zu TÜV oder DEKRA. Sie können die amtliche Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung ihres Fahrzeugs auch bei GTÜ-Prüfstellen durchführen lassen. Im Vergleich zu Mitbewerbern führen die Prüfingenieure der GTÜ die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ freiberuflich durch. Somit können die Autofahrer ihre Prüfplakette für ihre Sicherheit im Straßenverkehr bei den GTÜ-Prüfstellen bekommen.
Die GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr informiert Sie als Vertragspartner gerne über unsere Preise und Dienstleistungen.
Achtung: Bei Überziehen der Vorführung zur amtlichen Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Prüfung durchgeführt werden, die 20 Prozent mehr kostet als die „normale“ HU.
Fristen für die Hauptuntersuchung
Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkw beträgt normalerweise 24 Monate. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
HU-Plakette abgelaufen?
Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.