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KFZ-PRÜFSTELLE
RHEIN-RUHR
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Hier finden Sie alle Informationen zur amtlichen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU), die Sie bei der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr durchführen lassen können.
Die Untersuchung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eins von unseren Aufgabenpunkten.
Auch im Bereich der Änderungsabnahmen gemäß § 19 (3) StVZO und der Teilegutachten sind wir über die Grenzen von Essen für sichere Arbeit zum fairen Preis bekannt.
Wir führen bei den Fahrzeugen, die eine Flüssiggas- (LPG) oder Erdgasanlage (CNG) besitzen, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) nach § 41a STVZO durch.
Für die Durchführung von Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erhaltung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens sind auch die GTÜ-Prüfingenieure autorisiert.
Ein weiteres Service-Angebot der GTÜ Kfz-Prüfstelle | Rhein-Ruhr sind die Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO. Der Tätigkeitsbereich unserer Prüfingenieure besteht aus Verkehrssicherheit, die die Untersuchungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ darstellt.
Die Verordnung zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 22.03.2019 in Kraft getreten.